Chlordécon in der Karibik: Der Staat muss die Opfer eines Pestizids entschädigen

Datum: 23.03.2025
Chlordécone aux Antilles : l’État doit indemniser les victimes d’un pesticide

Am 11. März 2025 hat das Verwaltungsberufungsgericht Paris eine historische Entscheidung bezüglich der Verwendung von Chlordecon in Guadeloupe und Martinique getroffen. Dieses Pestizid wurde zwischen 1972 und 1993 massiv in den Bananenplantagen der Antillen eingesetzt. Es verursachte eine dauerhafte Verschmutzung von Böden und Gewässern, was die Gesundheit der lokalen Bevölkerung beeinträchtigte.

Das Gericht erkannte an, dass der Staat Fehler begangen hat, indem er den Verkauf und die verlängerte Nutzung dieses besonders giftigen Produkts genehmigte. Es ordnete daher die Entschädigung der Opfer an, die einen Angstschaden nachweisen können.

Welche Fehler hat der Staat im Umgang mit Chlordecon gemacht?

Trotz des Verbots von Chlordecon in den Vereinigten Staaten bereits 1976 aufgrund seiner Toxizität wurde es in den französischen Antillen bis 1993 weiterhin verwendet. Die Genehmigungen wurden von den französischen Behörden erneuert. Das Verwaltungsberufungsgericht stellte fest, dass der Staat Fehler begangen hat, indem er diese Verkaufsgenehmigungen erteilte und die verlängerte Nutzung des Pestizids zuließ. Zudem fehlte es an Sorgfalt bei der Bewertung der Verschmutzung und die Nutzung wurde nicht schnell genug eingestellt.

Der Staat wird auch kritisiert, weil er die Folgen nicht ausreichend gemessen und die betroffene Bevölkerung nicht ausreichend informiert hat. Die Entscheidung des Verwaltungsberufungsgerichts stellt einen bedeutenden Fortschritt dar, indem sie den immateriellen Schaden durch Angst bei dauerhaft der Chlordecon-Verschmutzung ausgesetzten Personen anerkennt. Um entschädigt zu werden, sind die Opfer gezwungen, konkrete Nachweise zu erbringen, die eine tatsächliche Exposition gegenüber dieser Verschmutzung sowie ein hohes Risiko für die Entwicklung einer schweren Krankheit belegen.

In diesem Fall wurden von über 1300 Klägern nur etwa zehn Personen entschädigt. Sie hatten Blutanalysen und Umweltstudien vorgelegt, die ihre Exposition bestätigten.

Wie reagieren die Zivilparteien und Verbände?

Zunächst begrüßten die Anwälte der Zivilparteien diese Entscheidung als Sieg. Gleichzeitig äußerten sie ihre Enttäuschung über die begrenzte Anzahl entschädigter Opfer. Sie bedauern, dass das Gericht die nachgewiesenen Auswirkungen von Chlordecon auf die öffentliche Gesundheit nicht berücksichtigt hat.

Verbände wie Vivre und der Repräsentative Rat der schwarzen Verbände (CRAN) teilten ebenfalls ihre Frustration über diese besonders eingeschränkte Entschädigung. Sie sind der Ansicht, dass der Staat das Ausmaß dieses Gesundheitsskandals nicht vollständig berücksichtigt. Nicht zu vergessen ist, dass Chlordecon eine bedeutende und dauerhafte Verschmutzung der Böden, Grundwasserleiter und Meeresumwelt in Guadeloupe und Martinique verursacht hat.

  • Mehr als 90 % der erwachsenen Bevölkerung dieser Inseln sind laut Santé publique France mit diesem Pestizid kontaminiert.
  • Bei Männern zeigt sich eine der weltweit höchsten Inzidenzraten von Prostatakrebs.

Sicherstellen, dass alle Opfer entschädigt werden

Diese Situation zwang die Landwirte zwangsläufig, ihre Praktiken anzupassen, um eine Kontamination zu vermeiden. Sie entwickelten beispielsweise bodenlose Kulturen und errichteten Infrastrukturen für die Tierhaltung. Die Entscheidung des Verwaltungsberufungsgerichts Paris stellt einen bedeutenden Schritt bei der Anerkennung der Schäden dar, die die antillanische Bevölkerung durch die langjährige Exposition gegenüber Chlordecon erlitten hat.

  • Die begrenzte Anzahl entschädigter Opfer unterstreicht die Notwendigkeit, die Rechtsverfahren fortzusetzen, um eine deutlich umfassendere Wiedergutmachung zu erreichen.
  • Die Anwälte der Zivilparteien sowie die Verbände erwägen, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Sie wollen die Verantwortlichkeiten vollständig anerkennen lassen.
  • Vielleicht können sie so eine gerechte Entschädigung für alle Opfer erreichen.

Die Justiz hat bereits die Fehler des Staates im Umgang mit Chlordecon in den Antillen anerkannt und die Entschädigung der Opfer, die einen Angstschaden nachweisen, angeordnet. Weitere Anstrengungen sind jedoch notwendig, um eine vollständige und gerechte Wiedergutmachung für alle von dieser dauerhaften Verschmutzung Betroffenen sicherzustellen.



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